Nimmt ein Geschädigter nach einem Unfall einen Mietwagen, da sein beschädigtes Fahrzeug repariert werden muss, kann er Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur und auch für die Dauer der Anfertigung eines Sachverständigengutachtens geltend machen.
AG Bitterfeld-Wolfen v. 17.7.2013, Az. 7 C 987/12