Wird auf einer Kreuzfahrt die Route wegen höherer Gewalt (Sicherheit, Wetter u.a.) geändert, steht dem Reisekunden dennoch ein Preisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter zu. Der Minderungsanspruch ist verschudensunabhängig und greift selbst bei höherer Gewalt ein.
AG Hamburg v. 25.01.17, Az. 17a C 343/16