Eine Vertragsklausel bei einer Gebrauchtwagengarantie, die den Verbraucher dazu verpflichtet, Inspektionen in einer anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu müssen, um seine Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist unwirksam.
BGH v. 25.9.2013, Az. VIII ZR 206/12