Masthead header

Tag Archiv: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

Sturz im Hotel – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber in einem Hotel in Ägypten beim Betreten einer Schmutzmatte, weil diese auf dem Bodenbelag wegrutscht, muss der Reiseveranstalter nicht haften. Deutsche Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Der Reiseveranstalter verletzt keine Verkehrssicherungspflicht.

LG Frankfurt/M. v. 12.2.2014, Az. 2/24 O 82/12

Auf Facebook teilennach oben69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E