Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen.
AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13