Platz ein Reifen am Kfz, weil ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt, und Reifenteile beschädigen die Karosserie am Fahrzeug, muss die Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Es liegt ein Unfall vor und nicht nur ein sog. Betriebsschaden.
LG Karlsruhe v. 20.8.2013, Az. 9 O 95/12