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Taschengeldparagraph – Wirksamer Vertrag über eine Tätowierung

Ein 17-jähriger Jugendlicher kann einen wirksamen Vertrag über eine Tätowierung abschließen, wenn die Rechnung (Entgelt) aus eigenen Mitteln bezahlt wird. Eine Genehmigung der Eltern bedarf es dann nicht.

Amtsgericht München v. 17.3.2011, Az. 213 C 917/11