Ein Verbraucher hat bei dem an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrag über eine Einbauküche kein Widerrufsrecht, wenn es sich bei der Messe um eine klassische Verkaufsmesse handelt.
BGH v. 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17
Verkaufsmesse – WiderrufsrechtEin Verbraucher hat bei dem an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrag über eine Einbauküche kein Widerrufsrecht, wenn es sich bei der Messe um eine klassische Verkaufsmesse handelt. BGH v. 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17 |
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