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Waschanlage – Keine Streupflicht

Eine Kunde kann bei einer Selbstbedienungs-Waschanlage für Kfz nicht erwarten, dass dort im Winter gestreut wird. Der Kunde muss aufgrund der großen Wassermengen, die versprüht werden, damit rechnen, dass es dort glatt ist. Kommt es zum Schaden, kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden.

 

OLG Hamm v. 22.05.2015, Az. 9 U 171/14