Fährt ein Pedelec-Fahrer mit dem Rad über einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) unter Missachtung des Vorranges eines heranfahrenden Autofahrers, so haftet der Radfahrer bei einem Unfall zu 2/3.
OLG Hamm v. 02.03.2018, Az. 9 U 54/17
Zebrastreifen – Unfall mit E-BikeFährt ein Pedelec-Fahrer mit dem Rad über einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) unter Missachtung des Vorranges eines heranfahrenden Autofahrers, so haftet der Radfahrer bei einem Unfall zu 2/3. OLG Hamm v. 02.03.2018, Az. 9 U 54/17 |
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