
Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %).
LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10
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Jan.
04
2013
Radweg in falscher Richtung benutzt – Mithaftung
Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %). LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10 Kategorie VerkehrsrechtTags: Fahrradunfall,Fahrradweg verbotswidrig in falscher Richtung benutzen,Mithaftung eines Radfahrers « ZDF/VolleKanne – Verbraucherrecht – Sendung vom 20.12.12 Reiserecht – Neue Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten / Tagesspiegel » |
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