Darf an einem Hotelstrand wegen drohender Hauangriffe nicht gebaden werden, ist kein zur Preisminderung rechtfertigender Reisemangel gegeben.
AG München v. 14.12.2012, Az. 242 C 16069/12
Badeverbot wegen Haiangriffe – Kein ReisemangelDarf an einem Hotelstrand wegen drohender Hauangriffe nicht gebaden werden, ist kein zur Preisminderung rechtfertigender Reisemangel gegeben. AG München v. 14.12.2012, Az. 242 C 16069/12 |
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