
Thema: Rechtslage nach Erdbeben
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Juli
21
2017
Erdbeben bei Kos / BILD
Thema: Rechtslage nach Erdbeben Kategorie PrintTags: § 651j BGB,Abbruch einer Reise,Anwalt für Reiserecht,Beeinträchtigungen am Urlaubsort,Gefahren am Urlaubsort,Insel Kos,kostenfrei stornieren,Kündigung einer Reise wegen höherer Gewalt,Reiseabbruch,Reisemängel,Reisen nach Kos,Stornokosten,wenn es am Urlaubsort gefährlich wird « Erdbeben auf Kos / Westfälische Nachrichten Erdbeben in der Ägäis / Focus online » |
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