
Wenn ein Autofahrer während der Fahrt sein klingelndes Mobilfunktelefon (Handy) aus einer Tasche nimmt und dem Beifahrer reicht, liegt keine Handy-Nutzung am Steuer vor.
OLG Köln v.7.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14
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Nov.
07
2014
Handynutzung – Weitergabe ist keine Nutzung
Wenn ein Autofahrer während der Fahrt sein klingelndes Mobilfunktelefon (Handy) aus einer Tasche nimmt und dem Beifahrer reicht, liegt keine Handy-Nutzung am Steuer vor. OLG Köln v.7.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14 Kategorie VerkehrsrechtTags: Anruf im Auto,Bußgeld für Handy am Steuer,Handy am Steuer,Handy-Nutzung,Mobiltelefon am Steuer,Telefonieren im Auto,Telefonieren während der Fahrt « ARD – Morgenmagazin / Bahnstreik WDR – daheim&unterwegs / Wechsel der Kfz-Versicherung » |
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