
Eine negative Hotelbewertung im Internet rechtfertigt es nicht, eine Reise wegen Reisemängel zu kündigen.
AG Bremen v. 30.6.2011, Az. 10 C 121/11
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Juni
30
2011
Kündigung einer Pauschalreise – Negative Bewertung im Internet kein Kündigungsgrund
Eine negative Hotelbewertung im Internet rechtfertigt es nicht, eine Reise wegen Reisemängel zu kündigen. AG Bremen v. 30.6.2011, Az. 10 C 121/11 Kategorie ReiserechtTags: Hotelbewertung im Internet,Kündigung wegen Reisemängel,negative Hotelbewertung,Stornokosten « Verkehrsrecht – 8 Rechtsirrtümer für Radfahrer / BILD – BamS Reiserecht – Ihr Recht im Fluglotsenstreik / BILD –BamS » |
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