
Internet-Kauf: Bei einer sperrigen große Kaufsache (hier großes Partyzelt) muss der Verkäufer zur Mängelbeseitigung zum Verbraucher reisen.
EuGH v. 23.05.2019, Az. C-52/18
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Mai
23
2019
Mängelbeseitigung – großer Kaufgegenstand
Internet-Kauf: Bei einer sperrigen große Kaufsache (hier großes Partyzelt) muss der Verkäufer zur Mängelbeseitigung zum Verbraucher reisen. EuGH v. 23.05.2019, Az. C-52/18 Kategorie Verbraucherrecht « Deutschlandfunk – Reiserecht ARD-Morgenmagazin / Kauf im Internet » |
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