Internet-Kauf: Bei einer sperrigen große Kaufsache (hier großes Partyzelt) muss der Verkäufer zur Mängelbeseitigung zum Verbraucher reisen.
EuGH v. 23.05.2019, Az. C-52/18
Mängelbeseitigung – großer KaufgegenstandInternet-Kauf: Bei einer sperrigen große Kaufsache (hier großes Partyzelt) muss der Verkäufer zur Mängelbeseitigung zum Verbraucher reisen. EuGH v. 23.05.2019, Az. C-52/18 |
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