
Eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, die vorsieht, dass bei Zahlungsverzug des Kunden eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist, ist unwirksam.
LG Düsseldorf v. 29.7.2015, Az. 12 O 231/14
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Juli
29
2015
Mobilfunkvertrag – Klausel unwirksam
Eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, die vorsieht, dass bei Zahlungsverzug des Kunden eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist, ist unwirksam. LG Düsseldorf v. 29.7.2015, Az. 12 O 231/14 Kategorie VerbraucherrechtTags: Handyrechnung,Handyrechnung nicht bezahlt,Handyvertrag gekündigt,Kündigung des Mobilfunkvertrages,Mobilfunkrechnung nicht bezahlt,Zahlungsverzug « Experten-Chat, Reiserecht / BILD ARD – Morgenmagazin / Verkehrsrecht » |
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