Eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, die vorsieht, dass bei Zahlungsverzug des Kunden eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist, ist unwirksam.
LG Düsseldorf v. 29.7.2015, Az. 12 O 231/14
Mobilfunkvertrag – Klausel unwirksamEine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, die vorsieht, dass bei Zahlungsverzug des Kunden eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist, ist unwirksam. LG Düsseldorf v. 29.7.2015, Az. 12 O 231/14 |
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