Kauft ein Reisebüro bei einer Fluggesellschaft einen Flug und verkauft den Flug mit einem Preisaufschlag an den Endkunden weiter, liegt ein sog. Eigengeschäft des Reisebüros vor, d.h. das Reisebüro wird nicht nur als Vermittler tätig, sondern zwischen Endkunden und Reisebüro wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Gibt es bei der Flugabwicklung Probleme, haftet das Reisebüro gegenüber dem Kunden aus Vertrag.
AG Würzburg v. 31.1.2013, Az. 30 C 2696/12