Wird einem Reisekunden bei einer Kreuzfahrt eine gebuchte Balkonkabine nicht zur Verfügung gestellt, sondern nur eine Innenkabine, kann der Reisende den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis erstatten und zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 80% des Reisepreises bezahlen.
AG Frankfurt/M. v. 14.09.16, Az. 386 C 3186/15-80