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Tag Archiv: Anspruch auf Ausgleichszahlung

Fluggastrechte – Berechnung der Verspätung

Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen.

EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13

 

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Fluggastrechte – Erkrankung eines Passagiers

Erleidet ein Flugpassagier an Bord eines Flugzeuges einen Schlaganfall und muss der Flug unterbrochen werden, haben andere Passagiere aufgrund einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Der Notfall stellt einen Fall eines sog. außergewöhnlichen Umstandes dar.

AG Düsseldorf v. 21.6.2013, Az. 43 C 6731/12

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