Thema: Kuriose Klagen von Flugpassagieren
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Tag Archiv: Ausgleichszahlung bei FlugverspätungThema: Kuriose Klagen von Flugpassagieren http://www.bild.de/reise/fluege/flugzeug/flugurteil-kurios-gericht-entschaedigung-42865078.bild.html Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen. AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15 Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist. AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72 Wird ein Flug annulliert, da Enteisungsmittel auf dem Flughafen fehlt, kann der Passagier eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung von der Airline fordern. Fehlendes Enteisungsmittel stellt keinen Fall eines sog. außergewöhnlichen Umstandes dar. OLG Brandenburg vom 19.11.2013, Az. 2 U 3/13 |
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