Wer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden.
OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13
Tag Archiv: Fahrverbot wegen HandyWer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden. OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13 |
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