Wer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden.
OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13
Handy am Steuer – FahrverbotWer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden. OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13 |
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