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Warndreieck – Wer es nicht aufstellt, riskiert Mithaftung

Wer auf der Autobahn eine Panne hat und kein Warndreieck aufstellt, erhält bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung, wenn ein Fahrer eines nachfolgendes Kfz  aus Unachtsamkeit auf das Pannenfahrzeug auffährt.

OLG Hamm v. 29.10.2013, 26 U 12/13