Bei einem Kaufvertrag über ein ungenutztes Neufahrzeug kann von „fabrikneu“ gesprochen werden, wenn zwischen Herstellungsdatum und Vertragsabschluss nicht mehr als 12 Monate liegen.
OLG Hamm v. 16.08.2016, Az. I-28 U 140/15
Tag Archiv: GebrauchtwagenBei einem Kaufvertrag über ein ungenutztes Neufahrzeug kann von „fabrikneu“ gesprochen werden, wenn zwischen Herstellungsdatum und Vertragsabschluss nicht mehr als 12 Monate liegen. OLG Hamm v. 16.08.2016, Az. I-28 U 140/15 Eine Vertragsklausel bei einer Gebrauchtwagengarantie, die den Verbraucher dazu verpflichtet, Inspektionen in einer anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu müssen, um seine Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist unwirksam. BGH v. 25.9.2013, Az. VIII ZR 206/12 |
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