
Wird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat.
BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13
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Wird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat. BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13 |
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