
Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat.
EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22
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Tag Archiv: Klage gegen AIDA TUI Cruises NCL am Wohnsitz
Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat. EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22 |
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