Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat.
EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22
Tag Archiv: Klage gegen ReiseveranstalterEin Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat. EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22 Urlauber können reiserechtlichen Klagen am Gericht ihres Wohnsitzes einreichen. Weitere Infos: Reisekunden dürfen beim Gericht an ihrem Wohnsitz klagen | Inside (reisevor9.de) Thema: Sommerurlaub 2018 (Reiserecht) |
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