
Thema: Hurrikan Dorian – Urlaubsreise absagen
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Tag Archiv: neues REiserecht
Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, ist eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude begründet. Bei einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall, bei dem eine Kreuzfahrt 3 Tage vor Beginn abgesagt worden ist, wurde dem Urlauber im Mai 2018 eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von etwa 73 % des Reisepreises zugesprochen. BGH v. 29.05.2018, Az. X ZR 94/17
Thema: Sommerurlaub 2018 (Reiserecht) |
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