Nennt ein Reiseleiter am Urlaubsort eine falsche Flugzeit für den Rückflug und verpasst der Urlauber dadurch seinen Flug, haftet der Reiseveranstalter für die Ticketkosten für einen Ersatzflug.
LG Frankfurt/M. v. 06.06.2014, Az. 2/24 O 125/13
Tag Archiv: Schadensersatz gegen den ReiseveranstalterNennt ein Reiseleiter am Urlaubsort eine falsche Flugzeit für den Rückflug und verpasst der Urlauber dadurch seinen Flug, haftet der Reiseveranstalter für die Ticketkosten für einen Ersatzflug. LG Frankfurt/M. v. 06.06.2014, Az. 2/24 O 125/13 |
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