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Reisevertrag – Falsche Abflugzeit genannt

Nennt ein Reiseleiter am Urlaubsort eine falsche Flugzeit für den Rückflug und verpasst der Urlauber dadurch seinen Flug, haftet der Reiseveranstalter für die Ticketkosten für einen Ersatzflug.

LG Frankfurt/M. v. 06.06.2014, Az. 2/24 O 125/13