
Öffnet ein Fahrer eines geparkten Pkw die Fahrertür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs, haftet er voll für die Schäden, die mit dabei mit einem kollidierenden Fahrzeug entstehen.
LG Stuttgart v. 22.4.2015, Az. 13 S 172/14
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Apr.
13
2015
Verkehrsunfall – Öffnen der Fahrertür
Öffnet ein Fahrer eines geparkten Pkw die Fahrertür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs, haftet er voll für die Schäden, die mit dabei mit einem kollidierenden Fahrzeug entstehen. LG Stuttgart v. 22.4.2015, Az. 13 S 172/14 Kategorie VerkehrsrechtTags: Anwalt für Verkehrsrecht,Beifahrertür öffnen,Beifahrertür vorsichtig öffnen,beim Aussteigen Unfall verursacht,Fahrertür unachtsam öffen,Fahrertür vorsichtig öffnen,Fahrrad fährt in Autotür,Verkehrsunfall beim Aussteigen « ARD-Morgenmagazin / Wie findet man den richtigen Anwalt? Reiserecht – Erstattung der Kosten für Sitzplatzreserietung » |
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