Ein Reiseveranstalter muss bei Reisen, die in Deutschland gebucht werden, nur deutsche Staatsangehörige über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren.
LG Duisburg v. 31.8.2012, Az. 7 S 33/12
Monatliches Archiv: August 2012Ein Reiseveranstalter muss bei Reisen, die in Deutschland gebucht werden, nur deutsche Staatsangehörige über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren. LG Duisburg v. 31.8.2012, Az. 7 S 33/12 Thema: Streik bei der Lufthansa – Rechte der Passagiere |
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