
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzueg in die Werkstatt seines Vertrauens abschleppen lassen, wenn der Unfallort nicht mehr als 100 km von seinem Wohnort entfernt ist.
AG Deggendorf v. 27.06.2018, Az. 3 C 259/17
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Monatliches Archiv: Juni 2018
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzueg in die Werkstatt seines Vertrauens abschleppen lassen, wenn der Unfallort nicht mehr als 100 km von seinem Wohnort entfernt ist. AG Deggendorf v. 27.06.2018, Az. 3 C 259/17
Thema: Reisemängel, Ansprüche des Urlaubers bei Reisemängeln https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/ihr-recht-bei-reisemaengeln-100.html
Thema: Mietrecht (Untervermietung an Touristen)
Thema: Neue Rechte für Urlauber – Neues Pauschalreiserecht |
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