Ein Flirt-und Datingportal darf ein Foto seines Kunden nicht auf ein Mahnschreiben an den Kunden ablichten, wenn der Kunde für solche Verwendung seiner Bilder keine Erlaubnis erteilt hat.
LG Leipzig v. 31.05.2023, Az. 5 O 666/22
Monatliches Archiv: Mai 2023Ein Flirt-und Datingportal darf ein Foto seines Kunden nicht auf ein Mahnschreiben an den Kunden ablichten, wenn der Kunde für solche Verwendung seiner Bilder keine Erlaubnis erteilt hat. LG Leipzig v. 31.05.2023, Az. 5 O 666/22 Thema: Wenn man aufgrund seines Alters diskriminiert wird. Thema: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Notvertretung, Patientenverfügung, Testament |
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