|
Tag Archiv: EU-Fluggastrechte

Tritt ein Passagier von einem Flug zurück, weil dieser mit 17 Stunden Verspätung starten soll, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, auch wenn er mit einem selbstgebuchten Ersatzflug zum Zielort fliegt.
Amtsgericht Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2017, Az. 29 C 3306/16 – 81
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Thema: Flug überbucht, was tun?
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Thema: Meine Rechte bei Flugausfall (Flugannullierung, Flugverspätung, Überbuchung)
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/tuifly/wut-der-urlauber-trifft-tuifly-48177462.bild.html
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/flug/rechte-der-passagiere-beim-ausfall-48171558.bild.html
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Kommt es an Bord eines Flugzeuges zum Tod eines erkrankten Passagiers, stellt dieses einen sog. außergewöhnlichen Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Andere Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt.
AG Düsseldorf v. 27.08.2015 – 40 C 287/15
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen.
AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Nimmt ein Flugpassagier eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor und wird der anschließend auf einen anderen Flug umgebucht, hat er Anspruch auf Erstattung für die Kosten der gebuchten Sitzplätze.
AG Hannover v. 23.04.15, Az. 458 C 12333/14
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Stellt sich ein Flugpassagier im Rahmen der von der Airline vorgegebenen Zeit rechtzeitig an einer Warteschlange am Scheck-In-Schalter der Airline an, erfüllt er seine Pflicht zum pünktlichen Erscheinen. Ist die Wartezeit in der Warteschlange so lang, dass der Flugpassagier nicht mehr mitgenommen wird, also nicht mehr eingecheckt wird, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
AG Nürnberg v. 24.03.15, Az. 15 C 7887/14
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist.
AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen.
EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E

Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann.
AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
|