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Tag Archiv: EU-Fluggastrechte

Fluggastrechte – Rechtzeitiges Anstellen beim Check-In-Schalter

Stellt sich ein Flugpassagier im Rahmen der von der Airline vorgegebenen Zeit rechtzeitig an einer Warteschlange am Scheck-In-Schalter der Airline an, erfüllt er seine Pflicht zum pünktlichen Erscheinen. Ist die Wartezeit in der Warteschlange so lang, dass der Flugpassagier nicht mehr mitgenommen wird, also nicht mehr eingecheckt wird, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

AG Nürnberg v. 24.03.15, Az. 15 C 7887/14

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Fluggastrechte – Einschaltung eines Rechtsanwaltes

Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist.

AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72

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Fluggastrechte – Berechnung der Verspätung

Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen.

EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13

 

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Fluggastrechte – Verzögerung bei Enteisung

Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann.

AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44

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