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Tag Archiv: Reisemängel

Sturz im Hotel – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber in einem Hotel in Ägypten beim Betreten einer Schmutzmatte, weil diese auf dem Bodenbelag wegrutscht, muss der Reiseveranstalter nicht haften. Deutsche Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Der Reiseveranstalter verletzt keine Verkehrssicherungspflicht.

LG Frankfurt/M. v. 12.2.2014, Az. 2/24 O 82/12

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Sturz am Pool – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber auf einer nassen Treppe, die zum Hotelpool führt, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter muss nicht haften. Im Poolbereich muss der Urlauber mit Wasserglätte rechnen.

OLG Frankfurt v. 9.1.2014, Az. 16 U 43/13

hierzu auch ein Aufsatz von Rodegra „Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos im Pauschalurlaub“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012

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Vergleichsvertrag – Abschluss mittels Scheckeinreichung

Übersendet ein Reiseveranstalter einem Kunden zur „endgültigen Abgeltung und Klaglosstellung“ von geltend gemachten Reisemängeln einen Verrechnungsscheck und löst der Kunde den Scheck widerspruchslos ein, kommt zwischen den Parteien ein Vergleichsvertrag zustande. Fordert der Kunde anschließend mehr, ist er mit weiteren Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

AG Viersen v. 10.4.2013, Az. 33 C 409/12

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