
Thema: EU-Fluggastrechte – Anspruch auf Ausgleichszahlung / Ärger mit der Fluggesellschaft
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Tag Archiv: Vogelschlag
Thema: EU-Fluggastrechte – Anspruch auf Ausgleichszahlung / Ärger mit der Fluggesellschaft
Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt, weil die eingesetzte Maschine beim Vorflug (Landeanflug) einen Vogelschlag erleidet. BGH v. 24.9.2013, Az. X ZR 160/12
Ein Vogelschlag beim Start eines Flugzeuges stellt einen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, so dass der Passagier bei einer daraus resultierenden Verspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat. LG Darmstadt v. 24.7.2013, Az. 7 S 242/12
Ein Vogelschlag und ein damit verbundener Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung, so dass ein Fluggast bei einer dadurch eintretenden größeren Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. AG Frankfurt/M. v. 13.3.2013, Az. 29 C 811/11-21 |
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