Thema: Reiserecht
Tag Archiv: Würzburger TabelleEin Reiseveranstalter muss bei einer angebotenen Kreuzfahrtreise den Endpreis der Reise angeben und darf nicht durch ein „Sternchen“ bei der Preisangabe darauf hinweisen, dass an Bord ein weiteres Serviceentgeld (Trinkgeld) vom Kunden zu bezahlen ist. OLG Koblenz v. 04.06.2014, Az. 9 U 1324/13 Stürzt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff beim Versuch in eine Hängematte einzusteigen aus dieser heraus, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, d.h. der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungen. AG Rostock, v. 24.1.2014, Az. 47 C 359/13 Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten: www.Würzburger-Tabelle.de Erkrankt ein Passagier auf einer Kreuzfahrt an Salmonellen, haftet der Kreufahrtanbieter nur, wenn der Passagier darlegen kann, ausschließlich an Bord gegessen zu haben und die Erkrankung keine andere Ursache haben kann. AG Rostock v. 12.7.2013, Az. 47 C 402/12 Thema: Recht auf Kreuzfahrten – Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten |
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