
Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden.
BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13
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Dez.
10
2013
Urlaubsflug – Flugzeiten müssen festgelegt sein
Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden. BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13 Kategorie ReiserechtTags: Änderung der Flugzeiten,Flugbuchung,Flugverlegung,Flugvorverlegung,Flugzeiten unter Vorbehalt,Flugzeitverlegung,Klausel zu Flugzeiten,Kündigung des Reisevertrages,Reisemängel,Reiserecht,unzumutbare Flugzeitverlegung « Flugbeförderung – Passagier muss gültige Reisedokumente vorweisen ZDF – VolleKanne / Ärger bei Kreuzfahrten » |
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