
Wer auf der Autobahn eine Panne hat und kein Warndreieck aufstellt, erhält bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung, wenn ein Fahrer eines nachfolgendes Kfz aus Unachtsamkeit auf das Pannenfahrzeug auffährt.
OLG Hamm v. 29.10.2013, 26 U 12/13
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Warndreieck – Wer es nicht aufstellt, riskiert Mithaftung
Wer auf der Autobahn eine Panne hat und kein Warndreieck aufstellt, erhält bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung, wenn ein Fahrer eines nachfolgendes Kfz aus Unachtsamkeit auf das Pannenfahrzeug auffährt. OLG Hamm v. 29.10.2013, 26 U 12/13 |
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