Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung.
OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12
Monatliches Archiv: Februar 2013Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung. OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12 Wird eine Onlineschulung (Schulungskurs) dauerhaft angeboten, muss dem Verbraucher bei Abschluss des Schulungsvertrages ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. OLG Hamm v. 21.2.2013, I-4 U 135/12 Bucht ein Urlauber eine Ferienwohnung unter der Voraussetzung, daß ausreichend Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind, reicht das Vorhandensein eines Minimarktes nicht aus, so dass ein Reisemangel vorliegt. AG München v. 21.2.2013, Az. 244 C 15777/12 |
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