http://www.welt.de/reise/article114427552/Das-Bordpersonal-verursachte-beim-Reinigen-Laerm.html
Monatliches Archiv: März 2013Ein Vogelschlag und ein damit verbundener Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung, so dass ein Fluggast bei einer dadurch eintretenden größeren Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. AG Frankfurt/M. v. 13.3.2013, Az. 29 C 811/11-21 |
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