
Wer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden.
OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13
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Okt.
24
2013
Handy am Steuer – Fahrverbot
Wer wiederholt sein Mobiltelefon am Steuer benutzt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei beharrlicher Pflichtverletzung nicht zu beanstanden. OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13 Kategorie VerkehrsrechtTags: Fahrverbot,Fahrverbot wegen Handy,Handy am Ohr,Handy am Steuer,Mobiltelefon am Steuer,Punkte in Flensburg,verbotenes Nutzen des Mobiltelefons,VZR « Reiserecht – Geld zurück bei Urlaubsärger / Zeitschrift: test Warndreieck – Wer es nicht aufstellt, riskiert Mithaftung » |
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