Fährt ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände, um so über die Tankstelle die rote Ampel zu umfahren, d.h. er biegt nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn ein, begeht er keinen
Rotlichtverstoß.
OLG Hamm v. 2.7.2013, Az. 1 RBs 98/13