
Thema: Streik bei der Lufthansa – Rechte der Passagiere
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Tag Archiv: Reiserecht
Thema: Streik bei der Lufthansa – Rechte der Passagiere
Innere Unruhen in einem Reiseland rechtfertigen nicht ohne weiteres eine kostenfreie Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt. Ein Urlauber, der im Juli 2013 eine Reise nach Ägypten absagte, muss detailliert darlegen, dass die Unruhen sich konkret auf seine Reise ausgewirkt hätten. Bezugnahmen auf Hinweise des Auswärtigen Amts und Presseartikel genügen nicht. AG Hamburg v. 28.3.2014, Az. 18 b C 532/13
Thema: Gefahren am Urlaubsort (Ägypten) – Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt http://www.br.de/radio/bayern3/inhalt/ratgeber-und-tipps/urlaub-reiserecht-stornierung-100.html
Thema: Leser fragen – Experten antworten (Verbraucherrecht u.a.) http://www.bild.de/ratgeber/2014/experten/tipps-leser-fragen-experten-antworten-34780396.bild.html
Thema: Mehr Rechte für Flugpassagiere (Mehr Rechte für Urlauber)
Stürzt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff beim Versuch in eine Hängematte einzusteigen aus dieser heraus, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, d.h. der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungen. AG Rostock, v. 24.1.2014, Az. 47 C 359/13 Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten: www.Würzburger-Tabelle.de
Stürzt ein Urlauber auf einer nassen Treppe, die zum Hotelpool führt, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter muss nicht haften. Im Poolbereich muss der Urlauber mit Wasserglätte rechnen. OLG Frankfurt v. 9.1.2014, Az. 16 U 43/13 hierzu auch ein Aufsatz von Rodegra „Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos im Pauschalurlaub“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012
Thema: Was tun bei Unruhen im Urlaubsparadies ? (Rechte des Pauschalurlaubers) http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2050088/drehscheibe-am-13-Dezember-2013
Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden. BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13
Informiert der Reiseveranstalter falsch über Einreisebestimmungen, haftet er für die Folgen. Ein Urlauber konnte nicht nach Dubai fliegen, weil er nur einen Personalausweis mit sich führte. Der Reiseveranstalter hatte zwar zunächst mitgeteilt, dass der Urlauber einen Reisepaß benötigt, jedoch dann in einen weiteren Informationsschreiben für die Reise die Info erteilt, dass ein Personalausweis genügt. Dem Urlauber sind div. Kosten (Passersatz, Ersatzflug u.a.) entstanden. LG Berlin v. 8.11.2013, Az. 56 S 45/13
Thema: Schlichtungsstelle bei Ärger mit der Fluggesellschaft http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d9fd24c2-f618-3ffd-911f-865093c93fc1/20227707
Thema: Probleme beim Fliegen (Gepäckverlust, Flugverspätung u.a.) http://www.zdf.de/Volle-Kanne/Im-Urlaub-ohne-Koffer-5349708.html
Thema: Aktuelle Lage in Ägypten – Rechte von Urlaubern http://www.bild.de/reise/2013/aegypten-krise/aegypten-krise-urlaub-reiserecht-31839528.bild.html |
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