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Tag Archiv: Reiserecht

Sturz am Pool – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber auf einer nassen Treppe, die zum Hotelpool führt, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter muss nicht haften. Im Poolbereich muss der Urlauber mit Wasserglätte rechnen.

OLG Frankfurt v. 9.1.2014, Az. 16 U 43/13

hierzu auch ein Aufsatz von Rodegra „Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos im Pauschalurlaub“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012

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Paßbestimmungen – Informationspflichten des Reiseveranstalters

Informiert der Reiseveranstalter falsch über Einreisebestimmungen, haftet er für die Folgen. Ein Urlauber konnte nicht nach Dubai fliegen, weil er nur einen Personalausweis mit sich führte. Der Reiseveranstalter hatte zwar zunächst mitgeteilt, dass der Urlauber einen Reisepaß benötigt, jedoch dann in einen weiteren Informationsschreiben für die Reise die Info erteilt, dass ein Personalausweis genügt. Dem Urlauber sind div. Kosten (Passersatz, Ersatzflug u.a.) entstanden.

LG Berlin v. 8.11.2013, Az. 56 S 45/13

 

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