Thema: Ärger im Urlaub / Nach der Reise richtig reklamieren.
Monatliches Archiv: September 2014Thema: Nach der Reise richtig reklamieren http://www.zdf.de/volle-kanne/rechte-im-pauschalurlaub-22966988.html Besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrsschild und dem Zusatzschild „Schneeflocke“ muss die Tempolimit auch beachtet werden, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse vorliegen. Wer dennoch zu schnell fährt riskiert ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. OLG Hamm v. 4.9.2014, Az. 1 RBs 125/14 Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen. EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13
Bei einer Flugbuchung ist eine Vertragsklausel der Fluggesellschaft zulässig, die dem Kunden vorschreibt, den Ticketpreis sofort nach Buchung bezahlen zu müssen. OLG Frankfurt/M. v. 04.09.2014, Az. 16 U 15/14 |
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