Eine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor.
AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14
Monatliches Archiv: April 2015Eine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor. AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14
Nimmt ein Flugpassagier eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor und wird der anschließend auf einen anderen Flug umgebucht, hat er Anspruch auf Erstattung für die Kosten der gebuchten Sitzplätze. AG Hannover v. 23.04.15, Az. 458 C 12333/14 Öffnet ein Fahrer eines geparkten Pkw die Fahrertür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs, haftet er voll für die Schäden, die mit dabei mit einem kollidierenden Fahrzeug entstehen. LG Stuttgart v. 22.4.2015, Az. 13 S 172/14 Thema: Streit am Gartenzaun ( Nachbarstreitigkeiten) Thema: Wer haftet für Schäden ? – Wenn das Reisebüro Fehler macht. http://wim.wuerzburg.ihk.de/de/profiles/95b963f13909/editions/ac18e303eba84650061e/pages/page/9 |
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